Altgeräte und Batterien – Wichtige Hinweise zur Entsorgung
Besitzer von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich verpflichtet, diese getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Das bedeutet, dass eine Entsorgung über die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne nicht erlaubt ist. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern, das auf vielen Geräten zu finden ist, verdeutlicht diese gesetzliche Trennungspflicht:

Entnahme von Batterien und Akkus vor der Entsorgung
Bevor Elektroaltgeräte abgegeben werden, sind darin enthaltene Altbatterien oder Akkumulatoren – sofern sie nicht fest im Gerät verbaut sind – vom Nutzer zu entfernen. Dies ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Verantwortung für persönliche DatenBitte beachten Sie, dass die Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, sämtliche persönlichen Daten von den zu entsorgenden Geräten zu löschen, bevor diese abgegeben werden.
Rückgabemöglichkeiten für AltgeräteAlte Elektrogeräte können über die durch die kommunalen Entsorgungsträger angebotenen Rückgabe- und Sammelstellen abgegeben werden. Diese Einrichtungen gewährleisten eine fachgerechte Entsorgung. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, Geräte zur Wiederverwendung abzugeben. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Sammel- oder Rücknahmestellen.
Onlineverzeichnis der Sammel- und RücknahmestellenEine Übersicht über verfügbare Rückgabe- und Sammelstellen finden Sie hier:
https://e-schrott-entsorgen.org/